Anträge
Weiternutzung Opti Gewerbepark
Die Fraktion DIE LINKE beantragt, der Rat der Stadt Essen beschließt:
Die Stadt Essen verhandelt mit dem Land über einen Untermietvertrag für den Opti-Park als städtische Unterkunft für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dabei sollten angemessene Mietzahlungen vereinbart und folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Die Belegung erfolgt mit höchstens 200 Personen.
2. Das 24-Stunden-Betreuungskonzept der Stadt Essen wird auch im Opti-Park angewendet und die Mindeststandards für städtische Übergangswohnheime werden eingehalten.
3. Die bestehende Kleiderkammer wird in Absprache mit den ehrenamtlich Tätigen fortgeführt.
Begründung:
Eine Nutzung des Opti-Parks als städtische Unterkunft hätte mehrere Vorteile. So könnte die Stadt Essen den Opti-Park als Reserveunterkunft bereitstellen, um nicht im Notfall auf Turnhallen oder Zeltdörfer zurückgreifen zu müssen. Das Land, das mit einem langfristigen Mietvertrag an den Opti-Park gebunden ist, könnte wenigstens Mieteinnahmen von der Stadt generieren. Die ehrenamtlichen Helfer, die vom Land mit der Schließung des Opti-Parks vor vollendete Tatsachen gestellt worden sind, könnten die Kleiderkammer weiterführen.