Anträge

Widerspruch gegen Weitergabe von Daten durch das Einwohnermeldeamt

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Jugendlichen mit Vollendung des 16. Lebensjahres persönlich in Schriftform über ihre Widerspruchsrechte gegen die Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu informieren. Die Benachrichtigung erfolgt dabei zu einem jährlichen Stichtag.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Jugendlichen mit Vollendung des 16. Lebensjahres  persönlich in Schriftform über ihre Widerspruchsrechte gegen die Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu informieren. Die Benachrichtigung erfolgt dabei zu einem jährlichen Stichtag.

Begründung:

Die Verwaltung ist in vielen Fällen gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. So darf das Einwohnermeldeamt der Bundeswehr, Religionsgesellschaften, Parteien und Wählergruppen, Mandatsträgern, Medien und Adressbuchverlagen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird zwar im Amtsblatt und im Internet verwiesen, ist jedoch trotzdem weitgehend unbekannt. Bisher wird nur Neubürgern und Ummeldern ein entsprechendes Informationsblatt ausgehändigt. Darüber hinaus sollten zumindest auch Jugendliche, bei denen eine mögliche Datenweitergabe zum ersten Mal bevorsteht,  über ihre Rechte informiert werden.