Anträge

Zugang zur medizinischen Regelversorgung für Flüchtlinge nach dem "Bremer Modell"auch in Essen schaffen

 

Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, DIE LINKE. und Partei-Piraten beantragen:

1.     Die Stadt Essen will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge verbessern und deren Krankenbehandlung in Anlehnung an das „Bremer Modell“ auf eine gesetzliche Krankenversicherung übertragen. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen und eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Abs. 1 SGB V zu treffen.

3.     Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das Bremer Modell für Essen weiter zu entwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten.

4.     Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebeten, das Thema der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen ebenfalls aufzugreifen und bei dessen Bearbeitung auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und den örtlichen Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden.

Begründung:

Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG, also Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können bereits jetzt mit der Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenkasse einen Arzt oder eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen Flüchtlinge ist das AsylbLG jedoch – gerade bezogen auf die gesundheitliche Versorgung – problematisch. Zum einen ist der Zugang zum Gesundheitssystem durch die einzelne Beantragung medizinischer Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist der Leistungsumfang nach § 4 und 6 AsylbLG erheblich eingeschränkt. Gerade die Leistungseinschränkungen sind in der Praxis oft umstritten und führen nicht selten zu zeitlichen Verzögerungen der Behandlung auf Kosten der Patienten.

Gemäß § 264 Abs. 1SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) können die kreisfreien Städte und Kreise die Krankenbehandlung bereits jetzt für Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete auf die Krankenkassen übertragen.

Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge und Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte selbst organisieren. Der zusätzliche Weg über das Sozialamt entfällt.

Dieses Verfahren würde die Betroffenen mit anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gleichstellen und somit eine professionellere und auch effektivere Krankenbehandlung der Flüchtlinge gewährleisten.

Erfahrungen aus Bremen zeigen darüber hinaus, dass sich durch die Umstellung erhebliche administrative Kosten einsparen lassen und die Ablösung der Genehmigungspflicht weder zur Beeinträchtigung der Versorgungsqualität noch zu Kostensteigerungen geführt hat.