Zum Hauptinhalt springen

Die Linke.Informiert

Grundsteuer 2026: Gerechtigkeit bewahren

Mit der neuen Hebesatzsatzung zur Grundsteuer für das Jahr 2026 hat der Rat der Stadt Essen die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz beschlossen. Die Linke hat diese Entscheidung abgelehnt.

Für Die Linke im Rat der Stadt Essen steht die Frage im Mittelpunkt, wer die finanziellen Lasten in unserer Stadt trägt. Denn durch den einheitlichen Hebesatz werden insbesondere Wohngrundstücke und damit viele Mieterinnen und Mieter stärker belastet, während Nichtwohngrundstücke und Unternehmen entlastet werden. Angesichts steigender Mieten, hoher Energiepreise und wachsender Lebenshaltungskosten hält Die Linke diese Entwicklung für sozial ungerecht.

Die Linke widerspricht zudem der Darstellung, differenzierte Hebesätze seien grundsätzlich rechtlich unzulässig. Nach der herangezogenen Einschätzung des Verwaltungsjuristen Frank Kuschel beziehen sich die bisherigen Gerichtsentscheidungen auf die konkrete Ausgestaltung und Begründung einzelner Satzungen, nicht auf das Modell differenzierter Hebesätze selbst. Aus Sicht der Fraktion wäre deshalb eine rechtssichere Überarbeitung möglich gewesen.

Daher hat Die Linke im Rat der Stadt Essen auch einen Änderungsantrag eingebracht. Die schwierige Haushaltslage der Stadt darf nach Auffassung der Linken nicht auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden. Statt zusätzlicher Belastungen für viele Haushalte braucht es eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten.

Darüber hinaus spricht sich Die Linke im Rat der Stadt Essen weiterhin für die Einführung einer Grundsteuer C aus. Diese kann dazu beitragen, baureife und ungenutzte Grundstücke stärker in die Verantwortung zu nehmen und Anreize für die Schaffung von Wohnraum zu setzen.

Auch wenn der Änderungsantrag der Fraktion keine Mehrheit fand, wird sich Die Linke im Rat der Stadt Essen weiterhin für eine soziale und gerechte Grundsteuerpolitik einsetzen.

Zurück zum Kopf der Seite