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KrankenhausEntscheid nicht verhindern

Die Ratsfraktion DIE LINKE. kann nicht nachvollziehen, warum die Verwaltung den KrankenhausEntscheid für rechtlich unzulässig hält. Die Verwaltung bemängelt u.a. eine unvollständige Angabe der städtischen Kostenschätzung bei der Unterschriftensammlung. Dabei ist diese auf der Unterschriftenliste vollständig wiedergegeben. Aus Platzgründen fehlt lediglich die umfangreiche Herleitung und Begründung. Dazu die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Heike Kretschmer:

„Wir sind zusammen mit dem Verein ,mehr demokratie‘ der Meinung, dass die Angaben so ausreichen. Die Verwaltung kann nicht verlangen, vier Seiten oder vielleicht noch mehr an ein Bürgerbegehren zu hängen. Damit hätte die Verwaltung einen mächtigen Hebel, die praktische Durchführung von Bürgerbegehren zu erschweren, wenn nicht sogar zu verunmöglichen. Wie soll so ein Bürgerbegehren dann noch durchgeführt werden?“

Zudem hält die Ratsfraktion DIE LINKE im Gegensatz zur Verwaltung die Frage des Bürgerbegehrens für eine „abschließende Sachentscheidung“. Die Stadt soll eine GmbH mit einem klar definierten Gesellschaftsgegenstand gründen. Der unternehmerische Zweck wird in dem Bürgerbegehren festgelegt. Die operative Umsetzung wäre dann die Aufgabe des Gesellschafters, der Stadt. Außerdem behandelt die Verwaltung selbst bei der Kostenschätzung das Bürgerbegehren nicht nur als ‚Zwischenschritt‘. Sie preist nicht nur die Kosten der Gründung der GmbH ein, sondern auch eine Konzeptentwicklung und die Kosten für Reaktivierung und Betrieb von Klinikstandorten.

„Die Verwaltung pickt sich das raus, was ihr gerade passt“, so Heike Kretschmer weiter. „Für uns verfolgt das Bürgerbegehren auch keine ,haushaltswidrigen Ziele‘. Die konsumtiven Kosten von 30.000 Euro für die Gründung der Gesellschaft sowie von 1,3 Mio. Euro für die Konzeptentwicklung dürften die Stadt wohl kaum überfordern und was die Gesellschaft genau macht, ob und wann sie ein Krankenhaus im Essener wieder errichten kann, müsste ja sowieso noch genauer geklärt werden. Wir halten das Bürgerbegehren jedenfalls für rechtlich zulässig und lehnen die Verwaltungsvorlage ab. Ein Krankenhaus im Essener Norden wird gebraucht!“

Wolfgang Freye, Sprecher des Kreisverbandes DIE LINKE, der kräftig mit Unterschriften gesammelt hat, ergänzt: „Die Verwaltungsspitze sollte die Möglichkeit zur Willensäußerung der Einwohner*innen unterstützten, statt sie mit einer fragwürdigen Rechtsauffassung zu verhindern. Wir halten die Verwaltungsvorlage für einen völlig unangemessenen Umgang mit dem Thema der Krankenhausversorgung im Essener Norden. Und was das finanzielle angeht: Essen hat unter den strikten Haushalts-Vorgaben des ,Stärkungspaktes‘ des Landes für fast 90 Mio. Euro die Messe runderneuern können. Und da soll die Gründung einer kommunalen Gesellschaft, die die Gesundheitsversorgung im Essener Norden auf Vordermann bringen soll, den finanziellen Rahmen sprengen? Da mangelt es doch wohl vor allem an politischem Willen!“