Anfragen

Aufenthaltstitel für Menschen im Duldungsstatus

Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung

Laut einem Presseartikel vom 18. Mai haben nur 750 von 2.000 Essener mit einem Duldungsstatus eine Chance auf einen Aufenthaltstitel. Viele dieser Menschen sind von Kettenduldungen betroffen, bei denen sich die ungeklärte Identität der Eltern auf die Kinder vererbt, selbst wenn diese hier geboren worden sind. Der ehemalige Leiter des Kommunalen Integrationsmanagements Dr. Helmut Schweitzer, geht davon aus, dass das Ausländeramt nicht alle Spielräume nutzt, um einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu erteilen. Dabei hat das NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mit Schreiben vom 19.03.2021 erneut an die kommunalen Ausländerbehörden appelliert, von den Regelungen des  § 25 AufenthG  intensiv Gebrauch zu machen „und die Auslegungsspielräume im Sinne der aktualisierten Anwendungshinweise konsequent zu nutzen.“ 

Seit Inkrafttreten des Erlasses zum § 25 AufenthG am 25.03.2019 wurden bis zum 31.01.2021 NRW-weit zusätzliche 672 Aufenthaltserlaubnisse erteilt. „Anhand dieser Zahlen ist eine deutliche und erfreuliche Steigerung der Inhaber eines Aufenthaltstitels bzw. der im AZR gespeicherten Aufenthaltstitel nach § 25b Abs. 1 AufenthG zu beobachten, welche die Landesregierung – auch mit Blick auf die Gesamtzahl der Duldungsinhaber – verstetigen möchte“, heißt in dem Schreiben weiter. Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Wie viele Aufenthaltstitel nach § 25 AufenthG  wurden in Essen seit Inkrafttreten des Erlasses vom 25.03.2019 erteilt und wie viele davor?
  2. Woran liegt es, dass die vom NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration festgestellte „deutliche und erfreuliche Steigerung der Inhaber eines Aufenthaltstitels“ in Essen offensichtlich nicht feststellbar ist, obwohl die Zahl der Betroffenen ungleich höher ist als in den meisten anderen NRW-Kommunen?
  3. Welche der o.g. Auslegungsspielräume im Sinne der aktualisierten Anwendungshinweise zum § 25 AufenthG hat hat die Ausländerbehörde für die Gewährung von Aufenthaltstiteln genutzt? Gehen diese möglicherweise über die Kriterien hinaus, die die Stadt Essen für eine Aufnahme in das „Essener Modell“ auferlegt hat? Wenn ja, welche Kriterien sind das?
  4. Wie definiert die Verwaltung die „guten Integrationsbemühungen“, die Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind?
  5. Mit welchen Maßnahmen versucht die Stadt Essen die Menschen im Duldungsstatus zu erreichen, die sie für „chancenlos“ für die Erteilung eines Daueraufenthaltstitels hält? Konnten z.B. im Rahmen des Handlungskonzeptes „Chancen bieten- Grenzen setzen“ Erfolge erzielt werden? Beruhen diese Erfolge auf Maßnahmen, die verstärkt und ausgebaut werden könnten und wenn ja, welche sind das?
  6. Welche Kriterien  muss ein Mensch im Duldungsstatus erfüllen, um seiner Nachweispflicht bei der Passbeschaffung nachzukommen und wie muss diese dokumentiert sein? Wie kann verhindert werden, dass Jugendliche deren Eltern eine Passbeschaffung nicht nachweisen können, in „Mithaftung“ genommen werden?
  7. Aus welchen Gründen sind Menschen, die seit 2014 in Deutschland eingereist sind und in Essen leben, in die Duldung „gerutscht“?

Hier findet Ihr die Antwort der Verwaltung