Änderungsanträge zum Haushaltsplan 2023

Die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt, der Rat der Stadt beschließt folgende Änderungen zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023:

Nr.

GB

Thema, Antrag & Begründung

Finanzielle Änderungen zum Haushaltsplan-
 entwurf

 

1

1

Stärkung der Bezirksvertretungen

Über den Sockelbetrag für die bezirklichen Mittel von 300.000 Euro für die Bezirksvertretungen hinaus, wird pro Einwohner ein Aufschlag von 1 Euro zugewiesen.

Obwohl die Zahl der Einwohner:innen in den Bezirken der Stadt große Unterschiede aufweisen, erhalten alle Bezirke die gleiche finanzielle Ausstattung für allgemeine Aufwendungen. Dadurch stehen den Bezirken mit den meisten Einwohner:innen im Durchschnitt weniger Mittel pro Person zur Verfügung.

- 593.000 Euro

 

2

1/3

Mehr Stellen beim Ausländeramt

Die Stellenzahl für das Ausländeramt wird um18 Vollzeitstellen erhöht.

Trotz Verbesserungen der Personalsituation im Ausländeramt fehlen immer noch Stellen, insbesondere beim Amt für Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. Ca. 90 Prozent der rund 15.000 syrischen Menschen, die 2015 zugewandert sind, wollen sich einbürgern lassen. Schon jetzt beträgt die Wartezeit für eine Einbürgerung 18 Monate und es ist mit weiteren Arbeitsbelastungen u.a. durch weitere Flüchtende aus der Ukraine zu rechnen.

- 1,2 Mio. Euro

 

3

2

Erhöhung der Kapitaleinlage der ALLBAU

Die Zuführung in die Kapitalrücklage der Immobilien Management GmbH (IME) wird von 10 auf 14,5 Mio. Euro erhöht. Diese Mittel sollen zur Stammkapitalerhöhung der Allbau GmbH (ALLBAU) verwendet werden.

Der aktuelle Wohnungsmarktbericht der Verwaltung stellt fest, dass der Anteil des klassisch geförderten Wohnungsbaus nur noch 5,6 Prozent am Gesamtwohnungsbestand beträgt. Der ALLBAU soll deshalb, seinem öffentlichen Zweck entsprechend, in die finanzielle Lage versetzt werden, mehr als die bisher geplanten öffentlich geförderten Wohnungen zu bauen. Dazu erhält er über die IME die komplette Summe von 14,5 Mio. € zur Stammkapitalerhöhung zurück und nicht nur die eingeplanten 10 Mio. Euro.

- 4,5 Mio. Euro

 

4

3

Mehr Unterstützung für das Tierheim

Der Betriebsmittelzuschuss für das Albert-Schweitzer-Tierheim wird um 650.000 Euro erhöht.

Das Albert-Schweitzer-Tierheim bekommt nur 550.000 Euro für ihre Betriebskosten von der Stadt Essen erstattet, obwohl diese bei rund 1,2 Mio. Euro liegen. Dabei übernimmt das Tierheim gesetzliche Pflichtaufgaben für die Stadt. Bestehende Defizite muss das Tierheim durch Spenden oder Rücklagen ausgleichen. Das wird angesichts der hohen Inflation immer schwieriger, zumal auch die Personal- und Betriebskosten deutlich steigen. Um die Existenz des Tierheimes und die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages nicht zu gefährden, wird der Zuschuss angepasst.

- 650.000 Euro

 

5

4

Erinnerungskultur und -arbeit in Essen ausbauen und weiterentwickeln

1. Ausweitung der Öffnungszeiten im Haus der Essener Geschichte

Um an den Wochenenden Öffnungszeiten von mind. 10 Stunden zu ermöglichen werden für den Aufsichtsdienst im Haus der Essener Geschichte vier Planstellen eingerichtet. Dazu werden 280.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Darüber hinaus wird die Leitung des Hauses gebeten, die Bedarfe für die weitere Anpassung der Öffnungszeiten des Hauses an die gängigen Öffnungszeiten von Museen/Archiven in einer Sitzung des Kulturausschusses im Sommer 2023 vorzustellen.

Seit Jahren ist es ein unhaltbarer Zustand, dass die Dauerausstellung im HdEG mit ihren Schwerpunkten NS-Zeit und Zweiter Weltkrieg nur eingeschränkte Öffnungszeiten hat. Für eine Öffentlichkeitsarbeit, die sich an breite Kreise der Essener Bevölkerung richtet, sind Öffnungszeiten auch an den Wochenenden erforderlich. Dafür fehlt derzeit aber das Aufsichtspersonal, da für den Aufsichtsdienst im HdEG – anders als in anderen musealen Einrichtungen, z. B. dem Ruhr Museum oder dem Haus der jüdischen Kultur – bislang keine Planstellen zur Verfügung stehen, sondern die Ausstellungsaufsicht allein durch überplanmäßige Kräfte abgedeckt wird.

 

2. Besetzung der vakanten wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle im Haus der Alten Synagoge

Die Kulturverwaltung wird beauftragt, die zweite wissenschaftliche Stelle im Haus der Alten Synagoge zeitnah zu besetzen.

Seit mehreren Jahren ist die zweite wissenschaftliche Mitarbeiterstelle in der Alten Synagoge nicht besetzt. Dieser Zustand führt zu Einschränkungen in der inhaltlichen Arbeit, z.B. bei der Umsetzung von eigenen Ausstellungen, aber auch zur Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter:innen. Diese Stelle ist bereits Bestandteil des Stellenplans.

 

3. Sichtbare Würdigung der Arbeit von Ernst Schmidt im Haus der Essener Geschichte

a) Zur Aufarbeitung des Archivs und der Sammlung des verdienten Historikers Ernst Schmidt und deren Nutzbarmachung für die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit wird eine Planstelle als Archivar eingerichtet. Dazu werden 70.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Hier kann auch die Betreuung, Überarbeitung und Weiterentwicklung des Geschichtspfades „Essen erinnert“ erfolgen. Dafür werden zusätzliche Sachmittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt. Weitere Fördermittel sind zu akquirieren.

b) Um das Wirken und Erbe von Ernst Schmidt im Haus der Essener Geschichte sichtbar zu machen, wird die Leitung des HdEG beauftragt einen geeigneten Ort hierfür zu schaffen. Dazu werden Sachmittel in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt.

a) Das Archiv Ernst Schmidt ist derzeit nicht für eine intensive Nutzung und Vermittlung geeignet, da es weder archivfachlich erschlossen ist, noch die Nutzungsrechte der einzelnen Nachlässe geklärt sind.

Die 65 kleinformatige Gedenktafeln sowie 22 Gedenksteine, Grabkreuze und Steinskulpturen des Geschichtspfades „Essen erinnert“, die an Verfolgung, Terror und Mord zur Zeit des Nationalsozialismus erinnern und das Schicksal der Verfolgten lebendig halten, sind häufig beschädigt und können wegen mangelnder Personal- und Sachmittel nicht aktiv gepflegt, aktualisiert und vermittelt werden. Zur Weiterentwicklung und Wiederbelebung von „Essen erinnert“ sowie um eigene Förderanträge stellen zu können sind diese Mittel aber unbedingt erforderlich.

b) Es gibt aktuell keinen Ort im HdEG, an dem auf das Wirken und Leben von Ernst Schmidt aufmerksam gemacht werden kann. Bereiche wie der Lesesaal oder die Flure könnten bspw. geeignete Räume darstellen, um Schrifttafeln, einzelne Dokumente, Flyer usw. auslegen zu können.

- 280.000 Euro

- 70.000 Euro

- 20.000 Euro

- 20.000 Euro

 

6

4

Erhöhung Kulturbudget Projektförderung

Das Kulturbudget für die Projektförderung wird auf 400.000 Euro erhöht.

Der Kulturbeirat fordert, dass die Mittel für die Freie Szene weiterhin dynamisch um mindestens 2,5% pro Jahr steigen, wie es der Rat 2021 und 2022 beschlossen hat. Darüber hinaus wird gefordert, dass der Projektetat bis 2025 auf mindestens 400.000 Euro angehoben wird. Dieses Ziel sollte bereits 2023 verwirklicht werden.

So kann die Stadt ihr Selbstbild besser erfüllen und der Folkwang-Dekade gerecht werden, die vor allem für die Idee „Kunst für alle“ stehen soll. Aktuell stellen Kulturschaffende für größere Projekte teilweise gar keine Projektförderanträge mehr, da diese oft nur mit so geringen Summen gefördert werden, dass sich der Aufwand einer Antragsstellung nicht lohnt. Um dem entgegenzuwirken und den existenziellen Forderungen des Kulturbeirates nachzukommen, sollte die Projektförderung bereits für das kommende Jahr auf 400.000 Euro angehoben werden.

- 92.000 Euro

 

7

4

Kulturfonds „Folkwang-Dekade“ für die Freie Szene schaffen

Analog zum bisherigen Corona Sonderfonds Kultur soll ein Kulturfonds „Folkwang-Dekade“ für die Freie Szene in Höhe von 250.000 Euro zusätzlich zur Projektförderung bereitgestellt werden.

Insbesondere der Corona Sonderfonds Kultur hat trotz seiner Höhe von 500.000 Euro durch die deutliche Überzeichnung bei der Antragsstellung 2020 in Höhe von 800.000 Euro gezeigt, dass ein stark erhöhter Bedarf seitens der Kulturschaffenden besteht. Sowohl zum Erhalt der Existenz der Kulturschaffenden und der Essener Kulturlandschaft, als auch zur Präsentation von Kunst und Kultur im öffentlichen Raum besteht ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf, gerade für die Freie Szene.

Um in der Umsetzung der beschlossenen Folkwang-Dekade der Folkwang-Idee „Kunst für alle“ gerecht werden zu können, wird dieser neue Fonds eingerichtet, der sich an die Freie Szene richtet. Die bereitgestellte Summe ist hier nicht ausreichend.

- 250.000 Euro

 

8

4

Qualitätsoffensive OGS

Der Betrag für die „Qualitätsoffensive OGS“ wird von 350.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht.

Um dem Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ab 2026 auch qualitativ gerecht werden zu können, reichen die veranschlagten 350.000 Euro nicht aus. In der Vorlage 1198/2021/4 steht, dass „zur Umsetzung der ‚Qualitätsoffensive OGS‘ (...) die schrittweise Anhebung des städtischen Eigenanteils in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025, soweit in den Folgejahren eine ausreichende Finanzierung gewährleistet werden kann, notwendig [ist].“ Eine ausreichende Finanzierung ist angesichts des Rechtsanspruchs aber unumgänglich.

- 150.000 Euro

 

9

5

Stärkung des Gesundheitsmanagements

Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird um drei Planstellen aufgestockt.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement entwickelt Strukturen und Prozesse, damit die Arbeit gesundheitsförderlich gestaltet werden kann. Außerdem ist es für die Wiedereingliederung von Beschäftigten nach längerer Krankheit zuständig. Für die fast 10.000 Mitarbeiter:innen der Stadt Essen gibt es nur eine Stelle dafür. Dies ist nicht ausreichend und sollte um drei weitere Stellen ausgebaut werden.

- 210.000 Euro

 

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5

Einrichtung eines Energie-Härtefallfonds

Die Stadt richtet einen Energie-Härtefallfonds für Menschen und Vereine ein, die trotz Strom- und Gaspreisbremsen ihre Energierechnungen nicht zahlen können.

Mit der Vorlage zur Sicherstellung der Vereinsarbeit beschreibt die Verwaltung ihre aktuelle Tätigkeit zur Unterstützung der Sportvereine in der Energiekrise. Andere Vereine in Bereichen wie der Kultur, der Migration, des Ehrenamtes etc. könnten ähnliche Probleme bekommen.

Das betrifft auch viele Menschen, die mit ihrem Einkommen so gerade über die Runden kommen und bei denen die Preisbremsen noch zu hoch angesetzt sind. Denn trotz der Einrichtung der Strom- und Gaspreisbremsen durch die Bundesregierung wird es Menschen geben, die durch das Raster fallen und Zahlungsschwierigkeiten bekommen werden. Die Expertenkommission Gas und Wärme der Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und schlägt vor, ihre Maßnahmen mit Härtefallregelungen zu flankieren. In verschiedenen Städten gibt es bereits länger solche Härtefallfonds, oder diese werden gerade eingerichtet, wie z.B. in Köln.

- 5. Mio. Euro

 

11

6

Einführung eines Sozialtickets für 9 Euro

Die Verwaltung der Stadt Essen erstattet durch eine noch festzulegende Regelung (bspw. Auszahlung über das Job-Center) allen Beziehern eines Sozialtickets die Differenz zwischen einem 9 Euro-Ticket und dem ab dem 1. Januar 2023 gültigen Ticketpreis des VVR, also 27,02 Euro oder 32,20 Euro.

Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, sich für eine Erhöhung des Landeszuschusses für das Sozialticket einzusetzen, damit mittelfristig ein landesweites Sozialticket für 9 Euro eingeführt werden kann.

Mit dem neuen Bürgergeld ab dem 1. Januar 2023 steigt der Regelsatz für Verkehr auf 45,02 Euro. Das Sozialticket soll dann 36,02 Euro im und 41,20 Euro ohne Abonnement kosten. Damit bleiben für Empfänger:innen des Bürgergelds nur 9 bzw. 3,82 Euro übrig, um Tickets außerhalb der Preisstufe A zu erwerben, das Fahrrad reparieren zu lassen oder für weitere Formen der Mobilität. Die Stadt sollte sich deshalb beim Land für ein landesweites 9-Euro-Ticket einsetzen. Bis das umgesetzt werden kann, erstattet die Stadt die Differenz. Dabei geht es auch darum, die Inflation sozial abzufedern und den Kauf des Tickets trotz steigender Lebenshaltungskosten zu ermöglichen. Die Verwaltung soll über den Erhalt dieser Zusatzleistung in geeigneter und barrierefreier Form aufmerksam machen.

- 750.000 Euro

 

12

6

Bewohnerparken stärken, Kosten des ruhenden Verkehrs besser abbilden, Mobilitätswende beschleunigen

Zur Bewertung und Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen und zu einer Anpassung der Tarife unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten werden zwei Planstellen eingerichtet.

Seit der Änderung der gesetzlichen Grundlagen gibt es die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene Tarife für einen Bewohnerparkausweis einzuführen. Diese Möglichkeit sollte die Stadt Essen nutzen, denn bisher ist das Abstellen von PKW im öffentlichen Raum überwiegend kostenlos oder nur mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden. Die auf kommunaler Ebene entstehenden Systemkosten für den MIV werden überwiegend aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert. Dies ist sozial ungerecht und ökologisch ein Fehlanreiz.

Die Tarife sind so zu gestalten, dass sie eine Lenkungswirkung erzielen, soziale Härten vermeiden und PKW nach ihren räumlichen und ökologischen Ressourcenbedarfen kategorisieren. Mit den zusätzlichen Einnahmen aus der Ausweitung der Bewohner:innenparkzonen sowie der Anpassung der Tarife lassen sich mittelfristig die Kosten für das Personal finanzieren und zusätzliche Mehreinnahmen realisieren. Diese Mehreinnahmen sind zweckgebunden für den Ausbau und die Verbesserung des Umweltverbunds (Fuß-, Radverkehre, ÖPNV) zu nutzen.

Essen folgt damit einer wachsenden Zahl von Kommunen in Deutschland, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dabei differenzieren etliche Kommunen nach PKW-Klassen und nach sozialen Gesichtspunkten. Oft gehen diese Maßnahmen einher mit Schritten hin zu einer integrierten Verkehrsplanung mit einer stärkeren Berücksichtigung der Belange von Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Nutzer:innen des ÖPNV. Dies sollte bei der Neukonzeption angedacht werden.

- 140.000 Euro

 

13

6

Erhöhung des Zuschusses für Arbeitsmarktprojekte

Die Sachmittel für das Beschäftigungsprogramm zur Förderung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen: Zentren für integrierte Arbeitsmarktprojekte "Essener Konsens" und "ESSEN.Neue Wege zum Wasser" werden um 150.000 Euro erhöht.

Das Beschäftigungsprogramm vereint sowohl arbeitsmarktpolitische Qualifizierungen für den ersten Arbeitsmarkt, als auch ökologische Aspekte für die Stadt Essen. Zur Sicherstellung der Weiterführung des Beschäftigungsprogramms sind die massiven Materialkostensteigerungen auszugleichen. Der Zuschuss an die Arbeit & Bildung Essen GmbH (ABEG) von insgesamt 1,2 Mio. Euro soll deshalb um 150.000 Euro erhöht werden.

- 150.000 Euro

 

14

6

Mehr Geld für die Grünpflege

Die konsumtiven Mittel für das Straßenbegleitgrün werden um 500.000 Euro erhöht.

Die Erwartungen an die ökologisch wertvollere Gestaltung des Straßenbegleitgrüns, wie das Pflanzen von bienengerechten Stauden sind gestiegen, ebenso die Belastungen durch die Klimakrise. Die heißen und trockenen Sommer erfordern mehr Pflege und Bewässerung. Hinzu kommen die Preissteigerungen, so dass der bisherige Ansatz im Haushalt nicht ausreichen wird.

- 500.000 Euro

 

15

6

Mehr Straßenbäume

Die konsumtiven Mittel für die Pflanzung sowie die Pflege und Bewässerung der Straßenbäume werden um 2 Mio. Euro erhöht.

Durch die Klimakrise müssen die Straßenbäume mehr denn je gewässert werden und der Hitzestress verursacht mehr Baumkrankheiten. Gleichzeitig sind noch mehr Straßenbäume notwendig, um die Stadt zu kühlen und CO2 zu speichern.

- 2 Mio. Euro

 

16

 

Finanzierung der Haushaltsanträge

Zur Finanzierung der Haushaltsanträge werden die freigesetzten Gelder aus der Senkung der LVR-Umlage der Stadt Essen von 277,9 Mio. Euro auf 261,3 Mio. Euro eingesetzt.

+ 16,6 Mio. Euro

 

 

 

Summe

+ 25.000 Euro