Aufsichtsrat für Freiheit Emscher

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, der Rat der Stadt beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 22. März in Absprache mit der Stadt Bottrop den Entwurf für den Gesellschaftsvertrag der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH dahingehend zu überarbeiten, dass statt eines politischen Beirates ein fakultativer Aufsichtsrat eingerichtet wird. Fraktionen, die keinen Sitz in diesem Aufsichtsrat haben, werden mit beratender Stimme beteiligt.

Begründung:

Die Ergänzungsvorlage der Verwaltung stellt fest, dass das Zusammenspiel zwischen Altlastenthemen, Entwässerungsthemen und der Erstellung der Infrastruktur beim Entwicklungsprojekt „Freiheit Emscher“ sehr komplex ist. Die Kosten der Entwicklung und der Altlasten können bisher nur annähernd geschätzt werden. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die Kosten die Einnahmen überschreiten werden.

Vertraglich sollte zukünftig deshalb sichergestellt werden, dass die Sanierung der Flächen nicht über die Förderkosten hinaus zu Lasten der beiden Städte Essen und Bottrop geht, während die RAG in jedem Fall die Erlöse der Grundstücksverkäufe abzüglich der Einlage in die Entwicklungsgesellschaft erzielt. Insbesondere die vorhandenen Altlasten sind eine Folge des Bergbaus, die RAG darf nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden.

Die Verwaltungsvorlage stellt weiter fest: „Auf Grund der Komplexität besteht der Bedarf, dass viele Themen ganzheitlich gesteuert, geplant und umgesetzt werden. Die Steuerungsaufgabe soll in weiten Teilen von der Entwicklungsgesellschaft übernommen werden.“ Damit kommt der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft“ über viele Jahre eine äußerst verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe für die Essener und Bottroper Stadtentwicklung zu. Im Zusammenhang mit den oben erwähnten Risiken reicht die  Einrichtung nur eines politischen Beirates zur Begleitung und Kontrolle durch die gewählten Ratsvertreter nicht aus.

Ein Aufsichtsrat würde die interkommunale Kooperation erleichtern und die demokratisch gewählten Ratsvertreter würden bei der strategischen Steuerung der Entwicklung der Grundstücke mehr Mitsprache haben als nur über die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Die Gemeindeordnung NRW legt zudem in § 108, Absatz 6 fest, dass „die Gemeinde (.) Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur gründen oder sich daran beteiligen [darf], wenn die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere in einem Überwachungsorgan, erhält und dieser durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder in anderer Weise gesichert wird.“ Dieses Überwachungsorgan kann nur ein Aufsichtsrat sein und nicht die Gesellschafterversammlung.

Damit der Informationsfluss gleichmäßig für alle beteiligten Fraktionen gewährleistet ist, sollten alle Fraktionen in dem Aufsichtsrat vertreten sein, zumindest mit beratender Stimme, wie es in Essen bei den Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften üblich ist.