Anfragen

Kosten für Flüchtlinge nach Einrichtungsart

Die Stadt Essen zahlt den Betreibern von städtischen Flüchtlingseinrichtungen eine monatliche Pauschale pro Flüchtling für ihre Dienste. Die Höhe dieser Pauschalen fällt je nach Einrichtungsart (Zeltdörfer, Behelfseinrichtungen, Übergangsheime und sogenannte sonstige Einrichtungen) unterschiedlich aus. Die Ratsfraktion DIE LINKE stellt dazu folgende Fragen:

1.     Wie hoch sind die Pauschalen, aufgeschlüsselt nach Einrichtungsart und wie setzen sich diese im Detail zusammen, insbesondere bezogen auf folgende Kostenpunkte: 

a.     Kosten für die Unterkunft, aufgeschlüsselt nach Miete und Nebenkosten;

b.    Personalkosten, aufgeschlüsselt in Sicherheitsdienst, Betreuung, Beratung, Verwaltung, Reinigung, Küche usw.;

c.     Verpflegungskosten;

d.    Verwaltungskosten;

e.     weitere Kosten nach Kostenart?

2.     Liegen der Stadt Essen Vergleichszahlen zu den Vergütungspauschalen aus anderen NRW-Städten vor? Wenn ja, wie sehen diese aus, aufgelistet nach niedrigeren, vergleichbaren und höheren Pauschalen?

 

Antwort der Verwaltung