Anträge

Bebauungsplan Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße

Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen
Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und BauenStädtebau und Wohnen

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7/17 hat die von herausragendem Interesse und sehr großer Teilnahme geprägte Beteiligung der Öffentlichkeit gezeigt, dass die Auswirkungen der im Bebauungsplan vorgesehenen Flächenwidmungen auf die langfristigen Nutzungsoptionen des Gesamtareals im Umfeld des Messeparkplatzes P2 von großräumigen Wirkungen im Stadtteil gekennzeichnet sind.

Die Fraktion DIE LINKE, die Ratsgruppen TIERSCHUTZ und Die PARTEI beantragen, die Bezirksvertretung II erhebt keine Bedenken, der Fachausschuss ASPB empfiehlt, der Rat beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein planerisches Gesamtkonzept für die Fläche im Umfeld des heutigen Messeparkplatzes P2 zwischen Veronikastraße, STEAG- Heizkraftwerk, Wittekindstraße, Brücke Alfredstraße, Gregorstraße und Girardethaus für die Flurstücke 153, 211, 212, 218, 222, 308, 326, 327, 328 und 329 zu erstellen.

  2. Das aufzustellende städtebauliche Gesamtkonzept soll in besonderem Maße im Ein- klang mit den Zielen und Maßgaben des Klimaanpassungsgesetz Nordrhein- Westfalen (KlAnG) entwickelt werden. Dabei sind die verschiedenen Nutzungsan- sprüche und Nutzungen zu berücksichtigen wie Messe Essen (Parkplatz), öffentliche Freifläche (Bürgerpark), Rad- und Fußverkehrsflächen, Sportplatz, öffentliche Bil- dungsinfrastruktur, Neubebauung.

  3. Der Prozess zur Aufstellung des planerischen Gesamtkonzeptes erfolgt als partizi- patives Planungsverfahren, unter aktiver Beteiligung der Bürgerschaft, der örtlichen Vereine und Verbände, der Messe Essen sowie des Ausschusses für Stadtentwick- lung, -planung und Bauen.

  4. Die Verwaltung wird gebeten, die zur Realisierung des Gesamtkonzeptes mit teils öffentlichen, teils privaten Nutzungsansprüchen grundsätzlich erforderlichen eigen- tumsrechtlichen Regelungen zu ermitteln und den politischen Gremien aufzuzeigen.

  5. Die Verwaltung wird beauftragt, das laufende Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 „Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße“ so lange auszusetzen, bis das Gesamtkon- zept vom Rat der Stadt Essen beschlossen wurde. Der Bebauungsplan Nr. 7/17 wird anschließend unter Berücksichtigung des beschlossenen Gesamtkonzeptes fortge- führt und ggf. inhaltlich angepasst.

    Begründung:

    Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7/17 hat die von herausragendem Interesse und sehr großer Teilnahme geprägte Beteiligung der Öffentlichkeit gezeigt, dass die Auswirkungen der im Bebauungsplan vorgesehenen Flächenwidmungen auf die langfristigen Nutzungsoptionen des Gesamtareals im Umfeld des Messeparkplatzes P2 von großräumigen Wirkungen im Stadtteil gekennzeichnet sind. Wenngleich bereits heute durch verschiedene Nutzungen geprägt, stellt das Areal eine der letzten unbebauten, zu- sammenhängenden Flächen im Zentrum des Stadtteils Rüttenscheid dar. Zudem ist laut Planungshinweis der Klimaanalyse der Stadt Essen (2002) das Areal als Luftleitbahn auszubauen, aufgrund seiner stadt- klimatischen Bedeutung.

    Im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung müssen die Chancen und Restriktionen für die Nutzung in die- sem Umfeld ermittelt, bewertet und konzeptionell festgelegt werden. Die in den bisherigen Entwürfen für den Bebauungsplan 7/17 vorgesehene Bebauung stößt auf breite Kritik. Deshalb ist es sinnvoll, vor der weiteren Erarbeitung des B-Plans eine Gesamtplanung zu entwickeln, die zu einer deutlichen Aufwertung des Stadtteils und zu breiter öffentlicher Akzeptanz für damit verbundene Neubaumaßnahmen führt.

    Es ist Aufgabe von Politik die städtebauliche Entwicklung langfristig und nachhaltig zu gestalten und dabei die Anforderungen aller gesellschaftlichen Akteure gleichrangig zu berücksichtigen. Im Sinne der Beteili- gung aller Akteure ist somit auch ein partizipativer Planungsansatz von besonderer Bedeutung. Neben Flächeneigentümern, Verwaltung, Fachplanern und Politik ist somit die örtliche Bürgerschaft eng in die Rahmenplanung mit einzubeziehen.

    Die Belange der Messe Essen als einem großen Flächeneigentümer sind ebenso zu berücksichtigen wie der Bedarf zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes am Vereinsgelände der Sportfreunde 07. Allerdings darf sich auch die Messe, die mitten in einem urbanen Umfeld liegt, neuen, vielfältigen Nutzungsanforde- rungen im Umfeld nicht verschließen. Sofern es vielleicht technisch aufwändigere, alternative Lösungen für die Messelogistik gibt, die dem Umfeld und neuen, nachhaltigen Nutzungen zugutekommen, sollten auch diese geprüft werden.