Anträge

Betreuungskonzept für Flüchtlinge und Sachstandsbericht zur Situation in den Flüchtlingsunterkünften in Essen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  die o.g. Fraktionen beantragen, der Rat der Stadt Essen beschließt:

Der Rat der Stadt Essen bekräftigt seinen Beschluss zur Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Essen. Träger dieser Einrichtung muss das Land NRW sein.  Weiter stellt der Rat der Stadt Essen fest:

1. Die für die Stadt Essen entstehenden Investitionskosten müssen vollständig refinanziert werden, etwa in Form eines langfristigen Mietvertrags.

2. Die Erstaufnahmeeinrichtung soll als „Piloteinrichtung“ nach modernsten Unterbringungsstandards errichtet werden. Die Verwaltung wird daher beauf-tragt, auf der Grundlage des Projektberichtes „Unterbringung von Asylbewer-bern in nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen“ mit dem Land die Qua-litätsstandards zu verhandeln, mit dem Ziel, diese von Beginn an bei der Reali-sierung der Erstaufnahmeeinrichtung zu berücksichtigten.

3. Das Land NRW als Träger sowie Betreiber muss die Einhaltung der Qualitäts-standards regelmäßig überprüfen und mit der Stadt Essen regelmäßig „Quali-tätsdialoge“ über die Arbeit der Einrichtung führen. Der Essener Runde Tisch für Flüchtlingsunterbringung ist dabei zu beteiligen, die Bezirksvertretung IX wird regelmäßig über den aktuellen Stand informiert.  Begründung  Erfolgt mündlich.