Anträge

Ersetzungsantrag: Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern

Die Ratsfraktion Die Linke beantragt, der Rat der Stadt Essen beschließt folgende Änderungen zum Antrag CDU/Grüne:

Die Stadtverwaltung strebt weiterhin in allen Bereichen, so bei der Integrationsarbeit und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, eine Zusammenarbeit mit möglichst vielen und unterschiedlichen Institutionen und Trägern an. Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen – in Abhängigkeit von der jeweiligen Haushaltssituation – auch weiterhin finanziell zu unterstützen. Maßstab für eine Förderung sind die gültigen Gesetze und Förderrichtlinien.

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, in einem beteiligungsorientierten Prozess für alle Bereiche städtischer Förderung geltende, rechtssichere Leit- und Förderrichtlinien zu erarbeiten, in dem folgende Prämissen befolgt werden:

  1. Alle Institutionen und Träger, mit denen die Stadt zusammenarbeitet oder deren Projekte sie finanziell unterstützt, sollen Ansätze zur Stärkung demokratischer Werte und zur Zurückdrängung menschenverachtender Positionen vertreten. Sie müssen jegliche Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus und Antisemitismus, ablehnen und dürfen das Existenzrecht Israels nicht in Frage stellen. Die jeweiligen Träger und Institutionen müssen hierbei ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen und bestehende Zweifel ausräumen.
  2. Bei den Anerkennungsverfahren zum Träger der freien Jugendhilfe sind dem Jugendhilfeausschuss bestehende Zweifel der Stadtverwaltung bzgl. der unter 1. genannten Punkte mitzuteilen. Vor einer Beschlussfassung zur (vorläufigen) Anerkennung haben zukünftig alle neuen Träger die Pflicht, im Jugendhilfeausschuss ihre Arbeit und Vorhaben zu erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.
  3. Ähnliche Verfahren sollen in den anderen zuständigen Ausschüssen angewendet werden.

Begründung:

Antisemitismus und Rassismus nehmen in der Gesellschaft massiv zu. Es ist zwar strittig, ob angesichts der umfangreichen gesetzlichen Festlegungen und der Förderrichtlinien weitere Kriterien notwendig sind. Aber das Bedürfnis ist nachvollziehbar, die Vergabekriterien für Fördermittel im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu schärfen.

Es ist jedoch kontraproduktiv, zur Definition von Antisemitismus Kriterien zugrunde zu legen, die höchst umstritten und rechtlich wohl kaum haltbar sind, wie die derzeitigen Diskussionen um die Anwendung der IHRA-Kriterien in Berlin gezeigt haben und wie es die Antwort von Stadtdirektor Peter Renzel auf die Anfragen des Arbeitskreis Jugend sowie unserer Fraktion nahelegen. 

Außerdem ist es notwendig, dass Institutionen und Träger in der Integrationsarbeit, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder in anderen Bereichen nicht nur Rassismus und Antisemitismus ablehnen, sondern auch aktiv das Demokratieverständnis und das Erleben von Demokratie fördern. In diesem Sinne sollten beide Betrachtungsweisen bei der Neuaufstellung der Förderrichtlinien berücksichtigt werden.