Anträge

Hochhausentwicklungskonzept

Die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt, der Rat der Stadt Essen beschließt:

In den Planungsgrundsätzen des Hochhausentwicklungskonzeptes auf Seite 26 werden folgende Sätze mit aufgenommen:

  • bei Punkt 6: Gleichzeitig sollen insbesondere in für Wohnen genutzten Hochhäusern soziale Zwecke eine hohe Priorität haben.
  • bei Punkt 8: Im Bebauungsplan soll bei Wohnprojekten ein verbindlicher Anteil öffentlich geförderter Wohnungen vorgesehen werden. Sofern das bei Bauvorhaben, die nur ein Hochhaus umfassen, auch mit einer Einzelfallgenehmigung des zuständigen Ministeriums nicht möglich ist, soll ein hoher Anteil preisgedämpfter Wohnungen vorgesehen werden.“

Begründung:
In den Planungsgrundsätzen ist zu Recht von „menschlichen Maßstäben“ bei der Hochhausentwicklung die Rede. Dazu gehört öffentlicher Raum ebenso, wie die Schaffung von öffentlich geförderten oder anderen preiswerten Wohnraum. Das soll in den Grundsätzen betont werden, auch um die Akzeptanz von Hochhausprojekten zu erhöhen. In anderen Städten wie Düsseldorf gibt es ähnliche Regelungen.