Anträge

Konzept für ein "Aktives Grundstücksmanagement"

Die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt, der Rat der Stadt Essen beschließt:

Punkt 3 des Antrages der SPD wird wie folgt geändert:

3. Bestehende Erbbaurechte für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke können im Einzelfall ausnahmsweise weiterhin veräußert werden, solange dies übergeordneten stadtentwicklungspolitischen Zielen nicht im Wege steht.

Desweiteren wird der Antrag um folgenden Punkt 7 ergänzt:

7. Die Verwaltung prüft, ob die Gründung oder Förderung einer Bürgerbodengenossenschaft oder einer Bodenstiftung für die Stadt Essen geeignete Mittel sind, um ebenfalls das Ziel einer langfristigen Sicherung des Gemeinguts Boden in öffentlicher Hand mit bürgerschaftlicher Teilhabe zu sichern.

Begründung:

Bei der gemeinwohlorientierten Raumentwicklung kommt es auf die langfristige Perspektive an. Deswegen dürfen für eine erfolgreiche Bodenvorratspolitik grundsätzlich keine städtischen Grundstücke verkauft werden. Rechtsformen wie Genossenschaft oder Stiftung bieten den Vorteil, dass die Veräußerung von Grundstücken gemäß dem Zweck dieser Rechtsformen erheblich erschwert wird und die direkte Beteiligung von interessierten Einwohner*innen der Stadt ermöglicht wird. Sie können Grund und Boden auf einer breiten Eigentumsgrundlage halten.