Anträge

Aufstockung Kurzarbeitergeld für alle städtischen Beteiligungen

die Ratsfraktion DIE LINKE stellt zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt bittet die städtischen Gesellschaften, die nicht Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband sind, das Kurzarbeitergeld ihrer Mitarbeiter*innen auf 95 bzw. 90 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts aufzustocken, so wie es im TV COVID für die tarifgebundenen Beteiligungen beschlossen wurde. 

 

Begründung:
Die „Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ (ver.di), der „dbb beamtenbund und tarifunion“ und die „Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“ (VKA) haben einen Tarifvertrag für den kommunalen öffentlichen Dienst zur Regelung der Kurzarbeit (TV COVID) abgeschlossen. Die Beschäftigten erhalten demnach je nach Einkommensgruppe 95 bzw. 90 Prozent ihres bisherigen Nettoentgelts. Während der Kurzarbeit und für drei Monate danach sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen. Der Personalrat der Stadt Essen hat darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter*innen von den einkommenssichernden Wirkungen dieses Tarifvertrages ausgenommen sind, die in den nicht tarifgebundenen städtischen Beteiligungen arbeiten. Diese Ungleichbehandlung im „Konzern Stadt Essen“ ist ungerecht und sollte geändert werden.