Anträge

Ausnahmeregelungen für Elektroautos im Parkraumkonzept

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Ausnahmeregelungen für E-Autos im Parkraumkonzept geschaffen und umgesetzt werden können, die dafür sorgen, dass E-Autos über die jeweils vorgesehene Parkzeit hinaus vollständig aufgeladen werden können.

Begründung:

Die im Parkraumkonzept vorgesehen Parkzeiten zwischen 30 und 90 Minuten in den Parkzonen 1 -  3 reichen nicht aus, um E-Autos vollständig aufzuladen. Den Autobesitzern droht nach Ablauf dieser Zeiten  ein Knöllchen. Damit wird konterkariert, dass Essen von der Bundesregierung als Modellstadt zur Verbesserung der Luftqualität auserkoren worden ist und die Förderung der E-Mobilität ein Vorschlag der Verwaltung dazu ist.