Anträge

Die Zukunft des Essener Waldes nach dem Sturm "Ela", hier Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

1.     Die Durchführung der Waldinventur erfolgt vor der Erstellung des künftigen Forstbetriebswerkes. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga einen entsprechenden Zeitplan für die Waldinventur und das Forstbetriebswerk vor.

 2.     Die Ergebnisse der durchgeführten Waldinventur werden dem zuständigen Fachausschuss sowie den Bezirksvertretungen vorgelegt.

 3.     Beim zukünftigen Forstbetriebswerk soll eine örtliche Klassifizierung der Waldflächen nach Art der Waldbewirtschaftung vorgenommen werden.

 4.     Das Konzept des zukünftigen Forstbetriebswerkes soll ein geeignetes Verfahren der Bürgerbeteiligung durchlaufen und vor der Verabschiedung durch den Rat den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen vorgestellt und bedarfsorientiert geändert werden können.