Anträge

Eintrittspreis-Ermäßigungen für Schüler*innenund Studierende in Essener Bädern

die Fraktion DIE LINKE stellt zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Bäder vom 23. November 2017 wird im §2 Punkt 1.6.5 „Ermäßigungsberechtigte“ wie folgt geän-dert: Die Begrenzung des Alters für Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten „unter 25 Jahren“ in den ersten beiden Spiegelstrichen wird gestrichen.

 

Begründung:
Schüler*innen und Studierenden erhalten in Essener Bädern ab einem Alter von 25 Jahren keine Ermäßi-gung mehr. Dies widerspricht der Lebensrealität einer zunehmenden Anzahl dieser Gruppen. Gerade ältere Schüler*innen und Studierende sind in der Regel auf Nebentätigkeiten angewiesen, um ihren Le-bensunterhalt bestreiten zu können, weshalb sich die Zeit ihres Studiumshäufig verzögert. Zudem sind viele von ihnen keine Langzeitstudierenden, sondern sie haben zuvor eine Ausbildung gemacht, fangen ein Zweitstudium an, oder holen ihren Abschluss auf den zweiten Bildungsweg nach. Außerdem gehört auch eine größere Anzahl Geflüchteter zu den Betroffenen, da sie die Schule oder Universität bspw. auf-grund des Lernens der deutschen Sprache oft erst später besuchen können. Die Eintrittspreis-Ermäßigung in Essener Bädern sollte daher für Schüler*innen und Studierende unabhängig ihres Alters zutreffen.