Anträge

Gesundheitsversorgung im Essener Norden

die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt, der Rat der Stadt Essen beschließt, die Verwaltungsvorlage „Gesundheit im Essener Norden" (0219/2021/5) wie folgt zu erweitern:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. mindestens vierteljährlich oder in Form eines ständigen Tagesordnungspunktes über die weitere Entwicklung der Gesundheitsversorgung im Essener Norden im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie in den Bezirksver­tretungen IV, V und VI zu berichten;
  2. zeitnah geeignete Formen der Bürgerinformation auf den Weg zu bringen, die die Bürgerinnen und Bürger über die bestehenden Möglichkeiten der Gesundheitsver­sorgung im Essener Norden besser zu informieren;
  3. die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger für die weitere Entwicklung der Gesundheitsversorgung im Essener Norden auszubauen, u. a. durch die verstärkte Einbeziehung von Institutionen wie z.B. der Familienzen­tren, Sportvereine, Migrantenvereine, die Seniorenzentren 60+, das KD 11/13, Verei­ne der Kinder- und Jugendarbeit sowie weitere Akteure vor Ort;
  4. die Verhandlungen über den Grundstücksverkauf des ehemaligen St. Vincenz- Kran­kenhauses in Stoppenberg mit mehr Nachdruck zu verfolgen und die Contilia stärker in die Verantwortung zu nehmen;
  5. die Gesundheitsversorgung im Essener Norden so weit wie möglich ohne Contilia zu entwickeln. Contilia hat sich als verlässlicher Partner disqualifiziert. Eine weitere Zusammenarbeit ist nur unter klaren Vorgaben möglich, die von der Contilia einzu­halten sind, damit Vertrauen wieder aufgebaut werden kann;
  6. die Gespräche mit dem Land zu forcieren um zu erreichen, dass bereits zugesag­ten Fördermittel von Bund und Land an die Contifia für eine solide, wohnortnahe Gesundheitsversorgung im Essener Norden eingesetzt werden. Dabei sollen die Kriterien berücksichtigt werden, die die Bezirksvertretung V für eine solide me­dizinische Grundversorgung mindestens fordert. Dazu gehört eine ambulante Notfallversorgung, Notarztstandorte, Geburtshilfeversorgung und Gynäkologie, Kinder- und Jugendmedizin, onkologische und urologische Versorgung sowie die Möglichkeiten zur 24h-Überwachung nach kleineren Eingriffen durch nieder­gelassene Ärzte.