Anträge

Interessenbekundung für eine Teilnahme am Landes-Förderprogramm „NRWeltoffen: Lo-kale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus“

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und PARTEI-Piraten beantragen, der Rat der Stadt Essen beschließt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gegenüber dem zuständigen Ministerium für Fami-lie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW das Interesse an der Teilnahme am Förderprogramm des Landes "NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus" zu bekunden und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, unter Einbeziehung verschiedener städtischer Akteu-re einen Beschlussvorschlag zur Entwicklung bzw. Umsetzung eines Handlungskonzep-tes gegen Rechtsextremismus und Rassismus der Stadt Essen für die Sitzung des Rates am 23. November 2016 vorzubereiten.

 

Begründung:


Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller, religiöser oder weltanschauli-cher Orientierung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Um die demokratischen Kräfte zu un-terstützen und undemokratischen und rassistischen Entwicklungen entgegenzuwirken, hat das Land NRW am 10. Mai 2016 ein auf Prävention ausgerichtetes Integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextre-mismus und Rassismus mit dem Leitziel "Nordrhein-Westfalen handelt geschlossen für ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander – gegen Rechtsextremismus und Rassismus" beschlossen.
Eines der Handlungsschwerpunkte ist die Stärkung des präventiven Handelns vor Ort. Das kommunale
Förderprogramm "NRWeltoffen; Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus" soll die Kommunen bei der nachhaltigen Entwicklung und Umsetzung präventiver Handlungskonzepte unterstützen.
Das Spektrum der förderfähigen Maßnahmen ist breit gefasst und umfasst beispielweise sowohl die spezi-fische Analysearbeit vor Ort zur Ermittlung von Problemlagen und Handlungsbedarfen, die Durchführung einer Bestandsanalyse zu bereits bestehenden Projekten und Aktivitäten wie auch die Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Ziele des örtlichen Handlungskonzeptes.
Die Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts soll unter Beteiligung aller relevanten zivilge-sellschaftlichen Akteure erfolgen. Perspektiven von Betroffenen sind in geeigneter Weise einzubeziehen.
2,3 Millionen Euro stellt das Land NRW zur Verfügung, um unter anderem Kommunen bei der Präventi-onsarbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu unterstützen. Seit Juli 2016 können sich alle Krei-se und kreisfreien Städte beim Land um eine Förderung für ihre lokalen Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus bewerben.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 80 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 70.000 € pro Haushaltjahr begrenzt.