Anträge

Städtebauliche Strategie zur Unterbringung von Asylsuchenden

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, der Rat der Stadt Essen beschließt:

1. Die Unterbringung von Flüchtlingen in den einfachen, festen Unterkünften erfolgt möglichst dezentral und in kleinen Einheiten. Die Anzahl der Flüchtlinge darf nur in begründeten Ausnahmefällen 200 Plätze übersteigen. In diesen Unterkünften sollen folgende Standards gelten:

a)     Zur Wahrung der Privatsphäre werden Wohnungen mit soliden Zwischenwänden eingerichtet. Jeder Flüchtling hat min. 8 qm Wohnraum zur Verfügung;

b)    innerhalb der Wohneinheiten werden Sanitäranlagen unter Berücksichtigung der Intimsphäre eingerichtet (von innen verschließbare Duschkabinen, Trennwände zwischen den Waschbecken und Urinalen etc.);

c)     es werden ausreichende Kochgelegenheiten zur Selbstverpflegung eingerichtet, sowie ausreichende Aufenthaltsräume;

d)    es werden Gemeinschaftsräume eingeplant, die u.a. auch für Angebote durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer genutzt werden können;

e)     im Übrigen gelten die Standards, die der Rat der Stadt Essen am 29.10.2014 für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes auf dem Kutel-Gelände eingefordert hat.

2. Die Verwaltung wird beauftragt:

a)     entsprechende Flächen auch unter 20.000 qm für diese Unterkünfte zu finden. Ausgeschlossen sind Flächen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, sowie von der Verwaltung zur Bebauung vorgeschlagene Flächen, für die es in der Vergangenheit keine politischen Mehrheiten gab;

b)    im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine Übersicht über leerstehenden Wohnraum, leerstehende Bürogebäude und andere Immobilien als Alternative zu den einfachen Unterkünften vorzulegen;

c)      zu prüfen und dazustellen, welche weiteren Alternativen in Frage kommen wie Fertigholzhäuser in Modulbauweise, Aufstockung von Flachdachgebäuden, etc.;

d)    das am 03.12.2015 im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung beschlossene Konzept für den Sozialen Wohnungsbau spätestens in der Ratssitzung im März vorzulegen;

e)     zu prüfen, wie der §19 Ordnungsbehördengesetz NRW für Beschlagnahmungen von leerstehenden Wohnraum angewendet werden kann.

3. Das interfraktionelle Beratungsgremium wird nicht nur zur Information und Beratung zur Unterbringung der Flüchtlinge einberufen, sondern auch zur Begleitung der Erarbeitung des Integrationskonzeptes. An den Beratungen werden Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände sowie Pro Asyl Essen beteiligt.