Anträge

Zukunft der Entsorgung in Essen

Die Ratsfraktion DIE LINKE beantragt zum o.g. Tagesordnungspunkt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt beschließt:

  1. Die fristgerechte Kündigung oder Nichtverlängerung aller in Betracht kommenden Leistungsverträge zwischen der Stadt Essen und den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) mit Wirkung zum 31. Dezember 2023.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt


    a) rechtzeitig die erforderlichen Vorlagen und Satzungsentwürfe zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, so dass zum 1. Januar 2024 eine neu zu bildende kommunale Eigengesellschaft (vorläufige Bezeichnung: EBE 2.0) die bisherigen Dienstleistungsverträge der EBE übernehmen kann;

    b) das Konzept zur Liquidation der EBE im Zusammenhang mit der Beendigung der Dienstleistungsverträge zum 31.12.2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Bestandteil des Konzepts ist auch die vorgesehene Vermögensauseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern;

    c) die notwendigen Vorlagen zur Sicherung des Betriebsübergangs nach § 613a BGB für die Beschäftigen der EBE zur kommunalen Eigengesellschaft EBE 2.0 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

  3. Die neue Gesellschaft (EBE 2.0) übernimmt die Ziele und Vorgaben zur Leistungsverbesserung und - anpassung, wie sie in der Modifizierung der Verträge zur Anpassung der Leistungen im Bereich Entsorgung und Straßenreinigung sowie beim Winterdienst in der Vorlage 0871/2022/2 normiert sind.
  4. Die vom Gesellschafter Stadt entsendeten Vertreter in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der EBE werden angewiesen, die notwendigen unternehmerischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Dienstleistungsverträge zwischen der Stadt Essen und der EBE zum 31.12.2023 herbeizuführen und darüber den Rat der Stadt fortlaufend zu unterrichten.

Begründung:

Die seit fast 25 Jahren bestehende „Partnerschaft“ zwischen der Stadt Essen und Remondis kann in jetziger Unternehmens- und Vertragsstruktur aus wettwerbs- und vergaberechtlichen Gründen nicht weiter geführt werden. Als privater Partner musste sich Remondis seit 1998 dem Wettbewerb der Unternehmensgegenstände der EBE nicht stellen. Zugleich konnte Remondis in dem Zeitraum erhebliche Renditen erzielen. Bereits im Jahr 2016 wurde über die Neuorganisation der Abfallwirtschaft in Essen diskutiert (s. DS 1820/2016 vom 14.12.2016). Die damals getroffenen Vereinbarungen wurden nur teilweise umgesetzt, obwohl bereits damals festgestellt wurde, dass „die auf Seiten von Remondis zum Teil sehr konfrontativ geführten Verhandlungen ... eine für eine langfristige Partnerschaft wichtige vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht selbstverständlich erscheinen (lassen). Dies umso mehr, als Remondis die offenkundigen Schwächen in den bestehenden vertraglichen Regelungen zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Stadt zu nutzen versucht.“

Das Vorgehen von Remondis im Rahmen der sog. „Harmuth-Offensive“ scheint offensichtlich noch darüber hinaus zu gehen. Denn falls Remondis die EBE dafür benutzt hat, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, wäre ein Vermögensschaden für nichtgesellschaftliche Zwecke entstanden. Nicht unbegründet ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft wegen möglicher Delikte wie Untreue und anderer Straftatsbestände. Nach diesem erneutem Vorfall kann kein Vertrauen mehr in Remondis als Geschäftspartner vorhanden sein.

Außerdem kommt es, ausgehend von dem zu Remonids gehörenden Teil der Geschäftsführung, zu regelmäßigen Gerichtsverfahren mit dem Betriebsrat wegen Verstößen gegen die Beteiligungsrechte und gegen das Arbeitszeitgesetz. Die Belegschaft schiebt einen Riesenberg an Überstunden vor sich her und der Krankenstand ist extrem hoch, wie die WAZ bereits im Oktober 2020 berichtete. Seitdem hat sich die Situation nicht verbessert. Die Affäre um den ehemaligen Geschäftsführer der TuP, Berger Bergmann, hat aufgezeigt, wie sehr schlechte Personalführung das Betriebsklima vergiften kann. Durch eine Unternehmensführung aus einer Hand kann ein besseres Betriebsklima ermöglicht werden, sowie schnellere Anpassungen im Rahmen der jährlichen Prüfung des Leistungsverzeichnisses um Kundenzufriedenheit und Sauberkeit der Stadt zu verbessern. 

Aus Sicht der Ratsfraktion DIE LINKE gehört die kommunale Daseinsvorsorge, wie Müllabfuhr und Straßenreinigung, aus vielen Gründen komplett in kommunale Hand. Die Verwaltung hat jetzt viele Jahre Zeit gehabt, sich auf eine vollständige Rekommunalisierungeinzustellen und die damit im Zusammenhang zu klärenden Verfahrensschritte und Fragen zu klären. Die noch verbleibende Zeit bis zum 31.12 2023 ist ausreichend, um unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen geordneten  Übergang von der EBE zur EBE 2.0 zu gewährleisten. Die mit Remondis ab 2024 vereinbarten Leistungsverbesserungen kann auch von einer EBE 2.0 umgesetzt werden, die Rechte der Belegschaft können mit einem Übergang nach § 613 BGB gesichert werden.

Die Finanzierung der Beendigung der Vertragsverhältnisse mit der EBE, die Bildung der kommunalen Eigengesellschaft EBE 2.0 und die Neuvergabe der Dienstleistungsverträge ist gesichert. So stehen Mittel aus der Vermögensauseinandersetzung der bisherigen EBE zur Verfügung. Zudem sind die zu erbringenden Dienstleistungen gebühren- und entgeltfinanziert, die investiven Mittel führen zu einem Aktiv-Passiv-Tausch. Ein Bestandteil der Gebühren- und Entgeltfinanzierung sind die Refinanzierungskosten für Investitionen. Dies ist bereits in der jetzigen Vertrags- und Unternehmensstruktur der Fall. Letztlich kann in der künftigen Struktur der kommunalen Eigengesellschaft die bisherige Rendite für die Gesellschafter der EBE teilweise für die Refinanzierung notwendiger Investitionen und die Abfederung von Gebühren und Entgelten eingesetzt werden.