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Auch Flüchtlingskinder haben Recht auf freie Schulwahl

Die Ratsfraktion DIE LINKE erteilt der Forderung des Schuldezernenten Peter Renzel, die auslaufenden Hauptschulen für die Beschulung von Seiteneinsteigern in Regelklassen weiter am Leben zu erhalten, eine klare Absage. Der Verweis auf den bereits jetzt hohen Anteil an Flüchtlingskindern in den Hauptschulen ist irreführend, da es sich dabei vor allem um Kinder in der sogenannten Erstförderung handelt. Diese werden nicht nach ihrem individuellen Bedarf sondern nach freien Kapazitäten in den Schulen verteilt.

„Die Hauptschule hat sich als ein Auslaufmodell erwiesen und darf nicht als Auffangbecken für Flüchtlingskinder missbraucht werden, um damit letztendlich auch das von der Schwarz-Gelben Landesregierung favorisierte, stark gegliederte Schulsystem zu retten. Denn auch Flüchtlingskinder haben selbstverständlich ein Recht auf freie Schulwahl“, so Ratsfrau Ezgi Güyildar. „Die Verwaltung sollte ihr Konzept zur Beschulung von Seiteneinsteigern stattdessen darauf ausrichten, die nachgefragten Schulstandorte zu stärken und damit einen bedarfsgerechten Ausbau zu forcieren.. Dazu gehört aus unserer Sicht auf die Schaffung einer schnell zur Verfügung stehenden weiteren Gesamtschule. Es kann nicht angehen, dass Flüchtlingskinder einfach in die ,Restschulen‘ geschickt werden“

Die Ratsfraktion DIE LINKE sieht an dieser Stelle auch vor allem Land und Bund in der Pflicht, die Kommunen bei der Finanzierung der Integrationsaufgaben nicht im Stich zu lassen. Dazu zählt unter anderem die komplette Weiterleitung der versprochenen Integrationspauschale vom Land an die Kommunen. Dies hat die Schwarz-Gelbe Landesregierung wiederholt in der Opposition gefordert und auch im Wahlkampf versprochen.

„Die nun zwischen Schwarz-Rot ausgehandelte Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in Sachen Bildungspolitik macht uns zusätzliche Hoffnungen, dass die Schulen bald auch von Seiten des Bundes finanziell besser ausgestattet werden“, so Ezgi Güyildar abschließend.