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DIE LINKE begrüßt „Aus“ für acht Sonntage Auch andere gehören auf Prüfstand – Sonntagsschutz ist Arbeitsschutz
Die Ratsfraktion DIE LINKE begrüßt es, dass die Stadtverwaltung acht der 33 verkaufsoffenen Sonntage für nicht genehmigungsfähig hält. Auch wenn das nicht ausreichend ist, sind jetzt wenigstens die Innenstadt-Sonntage gestrichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom November letzten Jahres die hohen gesetzlichen Hürden für verkaufsoffene Sonntage bestätigt. Leider musste die Stadtverwaltung erst durch das Gerichtsurteil zum Jagen getragen werden.
„Wir sind dafür, die anderen Sonntage auch auf den Prüfstand zu stellen, weil dort ebenfalls die Anlässe teilweise konstruiert sind und unserer Ansicht nach die Prüfung durch die Verwaltung eher weitmaschig war“, so die Fraktionsvorsitzende Gabriele Giesecke. „Denn das Ladenöffnungsgesetz NRW lässt keinen Raum für Pseudoanlässe, die sich der Einzelhandel selber schafft. Letztlich geht es nicht um Schikanen gegen den Einzelhandel, sondern um Schutzregelungen für die Beschäftigten im Einzelhandel, die ohnehin durch prekäre Arbeitsverhältnisse unter Druck stehen.“
Laut dem Ladenöffnungsgesetz NRW muss für die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags ein besonderer Anlass vorliegen, wie z.B. ein traditionelles Stadtteilfest. Viele der beantragten Sonntage erfüllen dieses Kriterium nicht. Der Schutz des arbeitsfreien Sonntags ist von großer Bedeutung für die Gesundheit der Beschäftigten, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für zivilgesellschaftliches Engagement und die Erholung. Dies wird so auch vom Grundgesetz und der Verfassung des Landes NRW bekräftigt.
„Damit die Stadtteile nicht durch die Innenstadt weiter ausgeblutet werden, sind wir dafür, dass in der Innenstadt keine Ausnahmen vom Sonntagsöffnungsverbot gemacht werden sollten. Das war früher mal Standard“, so Gabriele Giesecke abschließend.
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