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Linke begrüßt Wegfall der Sperrklausel

Die Ratsfraktion DIE LINKE begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW, nach dem die von den Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen in der letzten Legislaturperiode beschlossene 2,5%-Sperrklausel verfassungswidrig ist. Grund dafür ist, dass durch die Sperrklausel der Grundsatz der Gleichheit der Wahl verletzt wird und keine Anhaltspunkte für eine Funktionsstörung von Gemeinde- und Stadträten vorliegen.

„Wir begrüßen dieses Urteil, da der Stadtrat dem demokratischen Grundgedanken nach die Pluralität einer Gesellschaft wiederspiegeln sollte", stellt die Fraktionsvorsitzende Gabriele Giesecke fest. „Das Urteil bescheinigt den Parteien von SPD, CDU und Grünen Phantomängste, da diese ihre Befürchtungen vor Funktionsstörungen in den Gemeinde- und Stadträten nicht belegen konnten. Vielmehr müssen sie sich in Geduld üben und die Meinungen kleinerer Parteien respektieren, die schließlich auch einen Teil der Wählerinnen und Wähler repräsentieren.“

Ähnlich argumentierte der Verfassungsgerichtshof bereits 1999, als er aufgrund einer Klage auf Initiative der PDS die damalige Sperrklausel von 5% für verfassungswidrig erklärte.

„Wir sind froh, dass das Rad an dieser Stelle nicht zurückgedreht wurde“, so Gabriele Giesecke weiter. „Wer wirklich etwas gegen Politikverdrossenheit tun möchte, der fängt an die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, statt demokratische Rechte Einzuschränken.“