Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Solarförderung neue Richtlinie 2023

Wie der Bericht zeigt hat die Aktivität „Solarförderung mit Breitenwirkung“ ihrem Namen alle Ehre gemacht, wenn man bedenkt, wie schnell die Fördersummen in beiden Jahren in wenigen Wochen ausgeschöpft waren. Dass die Förderung von Solaranlagen in die dritte Runde geht, die Mittel sich im Vergleich zu den ersten beiden Förderungen vervierfachen sollen, begrüßen wir.

Auf dass es der Verwaltung gelingen möge, weitere 1,1 Mio. Euro als Drittmittel einzuwerben. Dann könnten in diesem Jahr 3,5 Mio. Euro in die Förderung von Solaranlagen unterschiedlicher Art innerhalb des Stadtgebietes fließen und sich damit die Nennleistung der gesamten Anlagen signifikant erhöhen lassen.

Dass die Verwaltung, auch um eine Breitenwirkung zu erzielen, die Förderrichtlinie in den Blick nimmt, Fördermittelzugänge überprüft, vereinfacht, passgenauer macht und daran arbeitet will, die Prozesse weiter zu digitalisieren, halten wir für notwendig. Nur so gewinnt man Zeit für die Bearbeitung der Anträge, die wichtig ist, wie der ausgewiesene Stand an vollständig bearbeiteten Anträgen aus beiden Förderperioden zeigt.

Mit der Aufstockung des Fördervolumens wächst das Interesse der Beantragenden an einer schnellen Bearbeitung ihres Antrages, auch um innerhalb des Förderzeitraums in die Umsetzung kommen zu können. Ebenso wächst der Aufwand seitens der Verwaltung in der Bearbeitung der nun möglich gewordenen Anträge sowie der Beantwortung von Fragen rund um die Förderung. Insofern ist es gut, dass wir heute auch die Digitalstrategie der Stadt beschließen werden.

Ebenso finden wir es gut und sinnvoll, dass die Förderung von Stecker-Solargeräten in die jetzige Förderrichtlinie aufgenommen worden ist. Das ermöglicht den relativ niedrigschwelligen Einstieg in die Nutzung von Solarstrom. Nicht nur was die Kosten für den Einzelnen betrifft, denn eine solche Stecker-Solaranlage mit 600W kostet gerade mal 600-800 € und wird von der Stadt mit 200 € unterstützt. Auch die Installation der Anlagen weist weniger technische Hürden auf als eine Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Mehrfamilienhauses.

Aus der Auswertung der ersten beiden Förderrunden wissen wir auch, wie ungleich die geförderten Solaranlagen in Essen verteilt sind. Die Stadtteile mit unverhältnismäßig hohem Eigenheimanteil verbuchen den Löwenanteil an geförderten Solaranlagen. In den Bezirken VIII und IX wurden 138 Anlagen in der zweiten Förderrunde im Juli 2022 gefördert, genauso viele wie in allen anderen 7 Bezirken zusammen. In der Stadtmitte – im Bezirk I gab es gerade mal 10 Anträge, im Bezirk V sogar nur 8.

Insofern halten wir es für wichtig und notwendig darüber nachzudenken, welche Steuerungs- und Monitoring-Maßnahmen die Stadt anwenden kann, damit die Gewinnung von Solarenergie in ihren unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten breiter im Stadtgebiet verteilt erfolgen kann und deren Förderung vor allem in den Stadtteilen bekannter wird, wo aktuell wenige Anträge gestellt werden. Anlässe und Orte gibt es sicherlich genug, wo man aufklären und auf die Förderung aufmerksam machen kann – von Stadtteilfesten, Veranstaltungen von Bürgervereinen, den Stadtteilzentren, den Stadtteilkonferenzen usw. 

Je mehr Menschen im Essener Norden, Osten und Westen von dieser Förderung wissen und bei der Antragstellung unterstützt werden, umso mehr können sie an der Energiewende teilhaben. So wären solche Steuerungsmaßnahmen ein wichtiger Beitrag zur Klimagerechtigkeit in der Stadt Essen.

REDEMANUSKRIPT