Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren

 

Zu dem Bericht zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in NRW, an dem sich unsere Stadt beteiligt, habe ich noch eine Frage:
In der Vorlage wird ausgeführt, dass man für die städtische Immobilie Rathenaustraße 2/4 Theaterpassage Fördermittel beantragt hat. Sie sollten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie genutzt werden, um herauszufinden, inwieweit die Immobilie als neuer Standort für die Zentralbibliothek genutzt werden kann. Dafür wurden nur wenige Mittel für einen ersten Planungsauftrag verausgabt.

Das Gebäude ist eines der wenigen verbliebenen städtischen Immobilien in der Innenstadt, die sich im Besitz der Stadt befinden. Es hat eine eigene architektonische Handschrift, die dazu führte, dass es schon seit 1985 unter Denkmalschutz steht.

Spätestens mit der Fertigstellung des Umbaus des Galeria Karstadt Kaufhof zum Königshof und der Neugestaltung des Eickhauses verändert sich das Eingangsgesicht in die Innenstadt und damit geraten automatisch auch die Rathenaustraße und die anderen Wege um die Kettwiger stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung.
Deshalb möchte ich wissen:

Um welche Beträge geht es, die für weitere Planungen noch bis Ende 2023 verausgabt werden könnten?

Inwieweit könnte die Stadt diese Mittel im Rahmen der Förderbestimmungen nutzen, um ebenfalls wie der private Investor, der sich für den Einzug der Stadtbibliothek in Markt 5/6 engagiert, in einer Machbarkeitsstudie aufzuzeigen, wie man diese Immobilie im Interesse der Innenstadtbelebung anderweitig nutzen könnte?