Erhaltungssatzung Eyhofsiedlung

Wir freuen uns, dass heute die Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung endlich verabschiedet wird und das teilweise zähe Ringen der Gestaltungskoalition, ob man und mit welchen Inhalten man eine Erhaltungssatzung wolle, heute ein positives Ende finden wird.

Durch die „Initiative für den Erhalt der Eyhofsiedlung" und andere Akteure mussten besonders dicke Bretter gebohrt werden, damit es heute dazu kommen kann. Erstes Brett: Die Verhinderung der Pläne der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG die Häuser an der Angerstraße abzureißen und damit in die Architektur der Siedlung massiv einzugreifen. Über 2.300 Unterschriften wurden für den Erhalt der Siedlung, die Modernisierung der Häuser gesammelt. Ohne dieses konsequente Engagement wäre es im Rat heute nicht möglich die zweite Erhaltungssatzung der Stadt, neben der fürs Moltkeviertel, zu verabschieden.

Zweites Brett: Schaffung eines Bewusstseins für die Einzigartigkeit der Eyhof-Siedlung und die besonderen Leistungen des in Essen und in der Forschung in Vergessenheit geratenen Pioniers der Moderne, des Architekten und Siedlungsbauers Josef Rings. Mit ihrer stetigen Öffentlichkeitsarbeit und ihren Informations-Spaziergängen durch das Viertel hat die Initiative ein Bewusstsein für die Einzigartigkeit der Eyhof-Siedlung und die besonderen Leistungen geschaffen.

Der Arbeitskreis 2030 hat viele wichtige Argumente für die Erhaltungssatzung geliefert und z.B die Bedeutung des Architekten Josef Rings mit seinen Siedlungen in Essen und Gelsenkirchen herausgestellt. Spätestens nach der internationalen Tagung im September 2022 in der Alten Synagoge Essen hat man um den generellen Beitrag Rings, der 1934 nach Palästina emigriert ist, für die Architektur- und Städtebaugeschichte hier und in Israel gewusst. Funktionales Bauen auf hohem Niveau um moderne Wohnbedingungen in Arbeitersiedlungen zu schaffen, war sein Thema. Was das heißt, kann man ganz konkret bis heute an der Eyhofsiedlung ablesen. Ein Bürger vertrat übrigens die Ansicht auf der letzten Bürgerversammlung, dass Rings auch ein Pionier im ökologischen Bauen gewesen sei, denn seine Bauweise trage erheblich dazu bei, dass Häuser im Sommer gekühlt und im Winter besser die Wärme halten würden, auch ohne Fassadendämmung.

Experten sehen die Siedlung in ihrer Bedeutung deshalb auch auf einer Stufe mit der Margarethenhöhe. Und so ist die Eyhofsiedlung neben der Gartenstadtsiedlung bis heute ein erlebbares Zeichen für qualitativ hochwertigen und trotzdem bezahlbaren Wohnraum und eine grüne Oase. Insofern wäre es ein Frevel gewesen ein solches Kleinod nicht unter einen gewissen Schutz zu stellen.

Drittes Brett: Über drei Jahre stetiges Dranbleiben an Politik, Verwaltung und Bewohner*innen der Siedlung, um eine Erhaltungssatzung zu schaffen, die auf verständliche Weise darstellt, was das besondere an Josef Rings Überlegungen zur Typisierung von Kleinhäusern, des neuen bezahlbaren Bauens ist. Die Darstellung der Firma Stadtguut, die jede Straßenzeile in den Blick genommen hat, dokumentiert in der Erhaltungssatzung nun für alle die erhaltenswerten Besonderheiten.

Die Satzung  ist aber auch ein Erfolg der Bezirksvertretung II, die im August 2020 die Fraktionen im Rat der Stadt gebeten hat, eine Erhaltungssatzung zu verabschieden. Dieser Bitte sind wir als Fraktion DIE LINKE nachgekommen und haben 2021 zwei Anträge in den Planungsausschuss eingebracht. Nach langen Diskussionen, drei Bürgerversammlungen und vielen Diskussionen sind die wesentlichen Inhalte unseres Antrages letztlich in Form der Verwaltungsvorlage wieder auferstanden. Darüber freuen wir uns und auch darüber, dass CDU und Grüne doch noch überzeugt werden konnten, dieser Satzung zuzustimmen. Gerade die CDU war ja lange Zeit eher auf der Linie des Investors unterwegs.

Bürgerschaftliches Engagement lohnt sich also und auch der große Bürgerbeteiligungsprozess. Wohl kaum eine andere städtebauliche Maßnahme ist so intensiv  diskutiert  worden wie diese. Die diskutierten Anregungen und Fragestellungen fanden Eingang in die Satzung, so dass gesagt werden kann, dass die Anwohner der Eyhofsiedlung ganz maßgeblich an dem Satzungsentwurf beteiligt sind.

Durch die Satzung wird die Siedlung in ihrer Struktur geschützt. Es gibt u.a. Erläuterungen zu Möglichkeiten der energetischen Sanierungen, der barrierefreien Ertüchtigung und zur Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen bis hin zu einem Abriss. Und allen ist klar, dass sie trotzdem keinen umfassenden Schutz gegen die Abriss- und Neubaupläne der GEWO darstellt. Trotzdem dürften die ersten Pläne der Wohnungsgenossenschaft zur Erhöhung der Geschossigkeit damit endgültig vom Tisch sein.

Wir gehen davon aus, dass die GEWO ihr Vorhaben angesichts der Preisexplosion auf dem Baumarkt sowieso überdenken muss. Vermutlich wäre es auch wirtschaftlich sinnvoller, die in Frage stehenden Häuser mit Mitteln der Wohnungsbauförderung des Landes zu sanieren. Die GEWO kann sich da sicher Tipps vom Allbau holen, der damit viele Erfahrungen hat. Für die Mieter*innen hätte das den Vorteil, dass die Mieten immerhin mindestens 20 Jahre bezahlbar gedeckelt würden. Aus ökologischen Gesichtspunkten ist Sanierung sowieso immer sinnvoller als Abriss und Neubau.

Neben den Genehmigungshürden ist in jedem Fall der politische Preis für einen Abriss der historischen Häuser deutlich gestiegen.

In diesem Zusammenhang erwarten wir von der Stadt, dass sie die Politik umgehend informiert, sollte es Anträge geben, die die vier großen Erhaltungsziele maßgeblich beeinträchtigen, wie ein Antrag auf Abriss von Gebäuden oder der Veränderungen von Grünanlagen.

REDEMANSUKRIPT