Interne Projektsteuerung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

werte Kolleginnen und werte Kollegen,

werte Zuhörerschaft im Stream,

Dankenswerterweise hat die Verwaltung uns einen Vorabauszug des Protokolls über die Debatte zu ihrem Antrag zu Verfügung gestellt. Damit besitzen wir nun auch die mündlichen Hinweise, die Frau Blümer und Herr Köhler zum Lesen ihres Antrages gegeben haben.

Leider hilft das hier auch nicht weiter. Als Prüfungskoalition betonen sie immer richtigerweise, dass Antragstexte und keine Begründungen beschlossen werden. 

Das trifft ebenso auf mündliche Erläuterungen zu. Auch die sind nicht Gegenstand des Beschlusstextes.

Trotz der vielen sachlichen Anmerkungen zu den Widersprüchen ihres Beschlusstextes sind sie bei ihrer Formulierung:

„Es ist stets eine externe Projektsteuerung in allen Projektstufen für Bauprojekte ab 20 Mio. Euro zu beauftragen“ geblieben.

Nun haben sie in ihren Fraktionen ja auch einige Lehrerinnen und Lehrer, die sich mit der deutschen Sprache auskennen. Die haben ihnen sicher erklärt, das das Adverb „stets“ keine andere Deutung als „in immer gleichbleibender Weise; jedes Mal” zulässt. Das heißt übersetzt, die Verwaltung hat immer, jedes Mal eine externe Projektsteuerung zu beauftragen.

Ehrlicherweise können sie den Punkt 2 auch streichen. Vielen Dank für das Vertrauen in die Verwaltung.

Auch wenn uns die Wichtigkeit und die  Notwendigkeit der Beschleunigung von Bauvorhaben sowie die Herausforderungen bei der Bewältigung des zunehmenden Umfangs vonBauvorhaben in den Bereichen der gesamten städtischen Infrastruktur und der Fachkräftemangel bewusst sind, werden wir ihren Antrag heute aus folgenden Gründen ablehnen.

Die Verwaltung nutzt bereits heute auf Beschluss des Rates die externeProjektsteuerung, unabhängig der von Ihnen gewollten, scheinbar wahllosen Kostenfestlegung in Höhe von 20 Mio. Euro.

Hier wage ich die These: „Wenn wir das nicht in dieser Flexibilität machen würden, dann wären wir bei der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020 und beim Toilettensanierungsprogramm immer noch nicht da, wo wir aktuell stehen!“ Und schon dieser Stand ist unbefriedigend.

Beim Schulbau befinden wir uns gerade im Prozess der ergebnisoffenen Evaluierung des 5-Säulen-Modells – eine Säule davon – die externe Projektsteuerung – Hier würden wir uns im Abwägungsprozess 

schnellerer Ergebnisse wünschen als heute in der Aufgabenkontrollliste zur Kenntnis genommen. Das II. Quartal 24 erscheint uns ziemlich lang, da würden wir uns mehr Drive wünschen. 

Die dort gewonnenen Erkenntnisse kann man dann als Blaupause zur Übertragung auf weitere Infrastrukturprojekte nutzen.

Will die Verwaltung eine fachlich fundierte Abwägung zwischen externer Beauftragung und interner Bearbeitung oder treffen, bedarf es erst einmal der fach- und sachgerechte Definition der Begriffe ihres Antrages, wie „ohne Zeitverzug“; „angemessenem personellen Aufwand“ oder der vorgezogenen Betrachtung von Lebenszykluskosten.

Ohne Zeitverzug Projekte umzusetzen, ist nicht von der Art der Projketsteuerungabhängig, sondern von Fragen, wie: Liegen alle Erkenntnisse über das Grundstück und das Projekt vor? Können alle betreffenden Fachämter zur rechten Zeit die Daten liefern? 

Viel Spaß, Herr Harter, bei der Entwicklung der Ampelregelung, als Grundlage der Entscheidung.

Dieses strikte Vorgehen entspricht nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, zu dem die Verwaltung grundsätzlich verpflichtet ist. Die Verwaltung ist angehalten, alle Aufgaben, die sie intern erbringen kann, auch umzusetzen. Und dass sie das kann, hat bspw. der Messeumbau gezeigt. Fristgerecht und bei Einhaltung des Budgets wurde die Maßnahme realisiert, natürlich damals ohne die Schwierigkeit steigender Baukosten und Energiepreise.

Jede externe Projektsteuerung bedeutet in der Regel erst mal nur enorme Mehrkosten. Insofern erscheint uns ihr Vorschlag vor allem dazu zu dienen bei Projekten ab 20 Mio. Euro grundsätzlich die Verantwortung in die Hände dritter, der Privatwirtschaft legen zu wollen. Die hierfür verausgabten Mittel könnten eher in die energetische Ertüchtigung von Gebäuden fließen.

Da die Projektsteuerung bei jedem Bauvorhaben extrem wichtig ist, diese Einfluss auf die kostengünstige und zeitliche Umsetzung des Projekts hat, halten wir es für sinnvoller unserem Prüfauftrag nachzugehen und die Möglichkeiten zu schaffen, das die Verwaltung in der Lage ist Projekte, intern steuern zu können. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass die Verwaltung bis zu den Haushaltsberatungen darstellt, was an finanziellen und personellen Ressourcen dafür benötigt wird.

Bei den immer knapper werdenden Haushaltsmitteln halten wir es für notwendig und sinnvoll, im Einzelfall, wie auch jetzt schon üblich, zu überlegen, ob man eine externe Projektsteuerung nutzt. 

Ohne die Stärkung des Bereiches von Herrn Harter wird die fristgerechte Umsetzung der Vorhaben grundsätzlich schwieriger. Schließlich geht es nicht nur um Schulbau oder die energetische Sanierung von Gebäuden, sondern auch um die Aufhaltung des Substanzverlustes an Gebäuden, Straßen und der Abarbeitung des bestehenden Investitionsstaus.

Das kann eigentlich nur im Interesse aller Fraktionen sein, um nicht mit einzelnen Stellenbeschlüssen wie zum HH 2023 punktuell etwas zu erreichen. Es macht doch Sinn sich zu fragen, was es an neuem Personal und neuen Strukturen in der Bauverwaltung braucht,um die uns allen bekannten Herausforderungen stemmen zu können.