Theresa Brücker: Zuwendungen an das Bistum Essen

Den Beschluss Zuwendungen an das Bistum Essen zur Betreibung von sieben bischöflichen Schulen, die u.a. auch das Nikolaus-Groß-Abendgymnasium betreffen, werden wir ablehnen.

Neben den ohnehin pflichtmäßigen Abgaben an die Schulträger sollen für die kommenden fünf Jahre jährlich weitere 2,45 Millionen Euro an das Bistum zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs fließen. Geld, das wir auch für Schulen in städtischer Trägerschaft oder den noch zu bauenden Schulen dringend benötigen. 

Wir erkennen die Beiträge, die Lehrer:innen an den sieben schulischen Einrichtungen des Bistums Essen leisten, an und wissen um die engagierte Arbeit an den Schulen.

Aber konfessionelle Schulen bringen Ungerechtigkeiten mit sich, die ihnen immanent sind:

So schreiben wir in unser Grundgesetz, dass niemand u.a. aufgrund seines Glaubens benachteiligt werden darf. Dies passiert aber z.B.:

  • wenn Kinder aufgrund ihrer Konfession bevorzugt behandelt werden

oder

  • auch bei der Diskriminierung von Lehrer:innen aufgrund ihres Glaubens oder Nichtglaubens. Zum Beispiel wenn dieses ein Einstellungskriterium darstellt.

Daneben halten wir die Bedingungen unter denen der jährliche Zuschuss gewährt werden soll, für unzureichend.