Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder

Die Vorlage zeigt, wie weit der Weg noch ist, um allen Erstklässlern, deren Erziehungsberechtigte es wünschen, ab dem Schuljahr 2026/2027 ihren Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu gewährleisten. Gemessen an den offenen Baustellen - Räume, Personal und offene Finanzierungsfragen - stehen wir vor großen Aufgaben.

 

Wie schwierig es ist, bereits den Rechtsanspruch auf den Kitaplatz in der Stadt zu realisieren, ist hier allen bewusst. Deshalb sollten wir aus Fehlern lernen, die beim Kitaausbau gemacht wurden, sonst blüht uns hier ein ähnliches Desaster.

 

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit und ein Lichtblick für viele Familien und gerade Alleinerziehende, die so eine Chance haben aus der Armutsfalle herauszukommen. Besonders die Corona-Pandemie hat die Lage hier noch einmal deutlich aufgezeigt.

 

Um so wichtiger ist es, dass die Verwaltung mit der vorliegenden Vorlage aufzeigt, wie der aktuelle Sachstand im Offenen Ganztag aussieht und eine Perspektive gegeben wird, wie die Plätze im offenen Ganztag Schritt für Schritt erweitert werden müssen.

Hier könnte die Stadt aber auch schon einen Schritt weiter sein, was die Gesamtzahl der Plätze für die Ganztagsbetreuung betrifft. Die Deckelung der Plätze und die reine Ermittlung der Bedarfe über Abfrage bei den Schulen hat aus unserer Sicht dazu geführt, dass im bedarfsgerechten Ausbau der Plätze fast ein Stillstand eingetreten ist.

Essen ist - wie Sie alle wissen - stark von Kinderarmut betroffen. Wir haben Stadtteile, in denen die Kinderarmut bei über 60% liegt. Zwei von drei Kinder, die in Armut leben - das darf kein Zustand sein! Wir müssen durch ausreichende Kita- und OGS-Plätze dafür sorgen, dass diese Kinder aus der Armutsfalle kommen. Und dies geschieht nicht, indem manche Kinder nur in Spielgruppen betreut werden, sie keine Grundschule in der Nähe besuchen können und dann ggf. keinen OGS-Platz bekommen. Gerade solche Kinder, die es ohnehin schwer haben, wie bspw. Kinder mit Sprachbarrieren oder solche aus einkommensschwachen Familien, müssen umfängliche Betreuungsplätze erhalten. Ansonsten ist der Ausblick auf einen qualifizierenden Abschluss für diese Kinder schon sehr früh sehr trübe.

Klar ist hierbei auch, dass wir nicht nur in Beton, sondern auch in Köpfe investieren müssen. Denn ohne ausreichendes Personal kann es auch keinen Ganztag geben. Dazu brauchen wir dringend eine Offensive, um verbindliche und einheitliche Regeln für die Qualität der Betreuung anzusetzen, zum Beispiel beim Betreuungsschlüssel, oder bei der Qualifikation des Personals. Denn wo „Schule“ drauf steht, muss auch „Schule“ drin sein. OGS ist mehr als Betreuung, OGS ist ein Bildungsangebot und muss entsprechend finanziert und umgesetzt werden.

 

An dieser Stelle begrüßen wir den Antrag der SPD, dass die Stadt sich auf Landesebene für eben solche Standards einsetzen soll und dass ein Konzept zum Ausbau des Offenen Ganztags ohne Erhöhung der Elternbeiträge geprüft werden soll. Insgesamt sollte die Entwicklung für uns als LINKE dahingehen, Eltern von Beiträgen für Kita und OGS zu befreien und diese nicht zu erhöhen. Bildung muss kostenfrei sein, wenn sie allen gleichermaßen zukommen soll.

Den in der Vorlage dargestellten Ansatz über die Multifunktionalität der Schulräume die räumlichen Kapazitäten des Schulgebäudes vollumfänglich zu nutzen, halten wir für sinnvoll. Denn er eröffnet auch die Möglichkeiten für ein besseres und schnelleres Angebot an Plätzen, wohlwissend das dafür auch der zusätzliche Fachkräftebedarf gedeckt und die notwendigen Finanzmittel für die Umgestaltung bereitgestellt werden müssen.

Klar ist aber auch, dass das Vorliegende nur ein erster Aufschlag sein kann. Besonders der Bund ist in der Pflicht bei der Finanzierung nachzulegen und das Land muss eventuelle Lücken schließen. Insgesamt sind wir gespannt über das weitere Vorgehen und freuen uns auch auf das Themenheft zum Offenen Ganztag. Noch haben wir Zeit, die nötigen Wege zu gehen, damit der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 auch eingehalten werden kann und wir nicht mehr als „Essen - Stadt der Kinderarmut“ gelten.

Den FDP-Antrag lehnen wir ab, da wir den Antrag (wie bereits von anderen hier dargestellt) als zeitlich unpassend empfinden und wir öffentliche Träger freien Trägern vorziehen.